Herzschrittmacherimplantation
Bei Patienten mit einem symptomatischen langsamen Herzschlag ist in der Regel eine Herzschrittmachertherapie erforderlich. Der Schrittmacher kann die Herzfrequenz mit Hilfe elektrischer Impulse je nach Bedarf anheben und so die Beschwerden therapieren. Bei den Schittmachern gibt es verschiedene Systeme: Ein-, und Zwei- oder Dreikammer-Schrittmacher.
Einsetzen des Herzschrittmachers
Die Schrittmacherimplantation ist ein kurzer Eingriff und wird unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Nach Diagnostik und Aufklärung des Patienten erfolgt ein kleiner Hautschnitt unterhalb des Schlüsselbeins. Dann werden die Elektroden vorsichtig über die Venen bis zum Herzen vorgeschoben und in Vorhof und/oder Kammer positioniert. Abschließend wird der Schrittmacher in die präparierte kleine Tasche unter der Haut platziert. Der Patient kann in der Regel bald aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Schrittmachernachsorgen
Nach der Implantation müssen regelmäßige Schrittmachernachsorgen erfolgen, die in der Regel alle 6 bis 12 Monate stattfinden.
Die Schrittmachernachsorge beinhaltet die Überprüfung des Allgemeinzustandes und des EKGs des Patienten sowie der Schrittmacher-, Batterie- und Elektrodenfunktion. Anschließend werden alle relevanten Informationen in einem Schrittmacherausweis eingetragen. Bei Hinweisen auf Batterieerschöpfung muss das Schrittmacheraggregat ausgetauscht werden.
Ansprechpartnerin
Leitende Oberärztin
Dr. med. Aischa Nitardy
Telefon 030 / 767 83 - 251 | Fax - 425
nitardy[at]marienkrankenhaus-berlin.de
Sprechzeiten
Kardiologische Sprechstunde
Dienstag und Donnerstag, 14.00 bis 15.00 Uhr
Schrittmachersprechstunde
Mittwoch 10.00 bis 11.00 Uhr