Als Gesundheitseinrichtung ist uns Patientensicherheit sehr wichtig. Hierzu gehört auch der richtige Umgang mit Medizinprodukten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haben wir dafür einen Beauftragten bestimmt.
Unser Beauftragter für Medizinproduktesicherheit ist
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung notwendiger korrektiver Maßnahmen,
- Koordinator interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- Koordinator der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach §5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.