> Für Patienten und Angehörige > Informationen von A-Z > Verlassen der Station Verlassen der StationWenn Ihnen der behandelnde Krankenhausarzt einen Spaziergang durch das Haus und durch unsere parkähnlichen Außenanlagen genehmigt hat, melden Sie sich bitte auf Ihrer Station ab. Das Verlassen des Krankenhausgeländes ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet.
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