> Für Patienten und Angehörige > Informationen von A-Z > Gesetzliche Zuzahlungen Gesetzliche ZuzahlungenDie Kosten für Ihren medizinisch notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus werden in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Vor der stationären Aufnahme – Notfälle ausgenommen - sollten Sie einen Ausdruck der „Bestätigung der Kostenübernahme“ bei Ihrer Krankenkasse einholen. Als gesetzlich Versicherter sind Sie bei einem stationären Aufenthalt zur Zuzahlung verpflichtet - derzeit maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Zuzahlungsbeträge führt das Krankenhaus an Ihre Krankenversicherung ab.
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